Veranstalter sind verpflichtet, vor Vertragsschluss eine klare Übersicht über den Charakter der gebuchten Reise – Pauschalreise oder Einzelleistungen – zu liefern. Neben Bestimmungen zu Haftung, Insolvenzschutz und Ansprechpartnern müssen Stornobedingungen verständlich aufgeschlüsselt sein. Urlauber können ausgegebene Gutscheine innerhalb von vierzehn Tagen ablehnen und eine Rückerstattung verlangen. Sonderregelungen für außergewöhnliche Ereignisse am Abfahrtsort ermöglichen gebührenfreie Stornos. ARAG weist vor möglichen Kerosinkostenaufschlägen infolge kriegsbedingter Knappheit hin. Die Richtlinie wird stufenweise umgesetzt. Transparent.